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HOLZWARTH
Häufig gestellte Fragen
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Wie oft kommt der Pflegedienst zu mir nach Hause?Die Häufigkeit, mit der der Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Pflegebedürfnissen, den ärztlichen Anordnungen und den getroffenen Vereinbarungen mit dem Pflegedienst. Wenn Sie Fragen zur Häufigkeit der Besuche haben, empfehlen wir Ihnen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie können von uns genauere Informationen zu den geplanten Besuchen erhalten und auch individuelle Absprachen treffen, die Ihren Bedürfnissen am Besten entsprechen.
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Wie wird der Pflegebedarf ermittelt und welche Pflegestufe oder Pflegegrade gelten für mich?Die Ermittlung des Pflegebedarfs erfolgt in der Regel durch eine Prüfung die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen zugelassenen Gutachterdienst durchgeführt wird. Der Prozess zur Ermittlung des Pflegebedarfs beinhaltet in der Regel folgende Schritte: Antragstellung: Sie oder Ihre Angehörigen stellen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Begutachtung: Ein Gutachter des MDK oder eines zugelassenen Gutachterdienstes besucht Sie zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung und ermittelt Ihren individuellen Pflegebedarf. Der Gutachter führt eine Befragung und körperliche Untersuchung durch. Pflegebegutachtungsinstrument: Der Gutachter verwendet ein standardisiertes Instrument, das die Fähigkeiten und Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen erfasst. In Deutschland wird dafür das sogenannte "Begutachtungsassessment" (NBA) eingesetzt. Einstufung: Auf Basis der erhobenen Daten erfolgt die Einstufung in einen der folgenden Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5). Die Pflegegrade bestimmen den Umfang der Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen. Bescheid: Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihren zugewiesenen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Pflegebedarf nicht nur die körperlichen Einschränkungen berücksichtigt, sondern auch geistige, psychische und soziale Aspekte einbezieht. Die Ermittlung des Pflegebedarfs zielt darauf ab, individuelle Bedürfnisse zu erfassen und eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen.
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Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?Die Kosten für ambulante Pflege können von verschiedenen Stellen übernommen werden, abhängig von der jeweiligen Situation des Pflegebedürftigen: Pflegeversicherung: In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflegeleistungen teilweise oder vollständig übernimmt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherung deckt unter anderem Kosten für häusliche Pflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und auch teilstationäre Pflege. Sozialhilfe: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder der Pflegebedürftige nicht pflegeversichert ist, kann in bestimmten Fällen die Sozialhilfe einspringen und die Kosten für die ambulante Pflege übernehmen. Eigene Mittel: Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen müssen je nach finanzieller Situation auch einen Eigenanteil zur ambulanten Pflege leisten. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Private Pflegezusatzversicherung: Viele Menschen haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung bietet. Je nach Vertrag können auch ambulante Pflegekosten durch die private Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Kostenübernahme für die ambulante Pflege individuell verschieden sein kann.
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Kann ich die ambulante Pflege mit anderen Leistungen wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege kombinieren?Ja, in der Regel können Sie die ambulante Pflege mit anderen Pflegeleistungen wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege kombinieren, um Ihren individuellen Pflegebedarf abzudecken. Die Kombination verschiedener Pflegeleistungen ermöglicht es, eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig Angehörige oder Pflegepersonen zu entlasten.
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Welche Unterstützung bietet der Pflegedienst bei der Organisation von Arztterminen?Wir können Ihnen bei der Terminvereinbarung mit Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen behilflich sein. Das kann besonders nützlich sein, wenn der Pflegebedürftige Schwierigkeiten hat, selbstständig Termine zu vereinbaren oder Transportmöglichkeiten benötigt, um die Arztpraxis zu erreichen. Wir als Pflegedienst können auch den Transport zum Arzttermin übernehmen, falls notwendig.
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Welche Unterstützung bietet der Pflegedienst bei der Organisation von Medikamentengabe?Wir können Ihnen bei der Einnahme von Medikamenten unterstützen. Das kann die korrekte Dosierung sicherstellen und sicherstellen, dass keine Verwechslungen oder doppelte Einnahmen vorkommen. Pflegekräfte können die Medikamente entsprechend dem ärztlichen Verordnungsschema verabreichen und die Einhaltung der Medikamenteneinnahme überwachen. Auch bei der Beschaffung von Medikamenten können wir Ihnen behilflich sein, beispielsweise durch Bestellung von Rezepten oder Koordination mit der Apotheke. Die Verabreichung von Medikamenten und Arztbesuche werden stets dokumentiert. Somit können wir relevante Informationen mit anderen Ärzten teilen, um die Behandlung und Versorgung zu optimieren.
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